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   BGH, 07.04.2022 - I ZR 73/21   

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https://dejure.org/2022,11991
BGH, 07.04.2022 - I ZR 73/21 (https://dejure.org/2022,11991)
BGH, Entscheidung vom 07.04.2022 - I ZR 73/21 (https://dejure.org/2022,11991)
BGH, Entscheidung vom 07. April 2022 - I ZR 73/21 (https://dejure.org/2022,11991)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 3 ZPO, § 544 Abs 9 ZPO, § 47 Abs 1 S 1 GKG, § 47 Abs 3 GKG
    Gewährleistung des rechtlichen Gehörs: Überraschungsentscheidung im Berufungsverfahren; neue Angaben des Beschwerdeführers für die Festsetzung eines höheren Streitwerts und einer höheren Beschwer im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde - Auskunft zur ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Aufforderung zur Auskunftserteilung eines Stromlieferanten und Gaslieferanten zwecks Berechnung eines Anspruchs auf Gewinnherausgabe; Teilabweisung der Auskunftsklage eines rechtsfähigen Verbraucherschutzvereins hinsichtlich Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 10 Abs. 1 ; GG Art. 103 Abs. 1
    Aufforderung zur Auskunftserteilung eines Stromlieferanten und Gaslieferanten zwecks Berechnung eines Anspruchs auf Gewinnherausgabe; Teilabweisung der Auskunftsklage eines rechtsfähigen Verbraucherschutzvereins hinsichtlich Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 24.09.2019 - VI ZB 39/18

    Auskunftsansprüche gegen Portalbetreiber

    Auszug aus BGH, 07.04.2022 - I ZR 73/21
    Die von der Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten aufgeworfenen datenschutzrechtlichen Fragen sind durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24. September 2019 geklärt (BGH, Beschluss vom 24. September 2019 - VI ZB 39/18, BGHZ 223, 168 [juris Rn. 33 bis 43]).
  • OLG Düsseldorf, 20.10.2016 - 20 U 37/16

    Wettbewerbswidrigkeit der Ankündigung von Preiserhöhungen durch einen

    Auszug aus BGH, 07.04.2022 - I ZR 73/21
    Die Berufung der Beklagten blieb ohne Erfolg (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2017, 111).
  • BVerfG, 13.02.2019 - 2 BvR 633/16

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch eine

    Auszug aus BGH, 07.04.2022 - I ZR 73/21
    Von einer solchen ist auszugehen, wenn sich eine Entscheidung ohne vorherigen Hinweis des Gerichts auf einen Gesichtspunkt stützt, mit dem auch gewissenhafte und kundige Prozessbeteiligte nicht zu rechnen brauchten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Februar 2019 - 2 BvR 633/16, juris Rn. 24 mwN).
  • BGH, 23.04.2009 - IX ZR 95/06

    Umfang der gerichtlichen Hinweispflichten zur Vermeidung von

    Auszug aus BGH, 07.04.2022 - I ZR 73/21
    Die grundrechtliche Gewährleistung des rechtlichen Gehörs vor Gericht schützt dabei auch das Vertrauen der in erster Instanz siegreichen Partei darauf, vom Berufungsgericht rechtzeitig einen Hinweis zu erhalten, wenn dieses in einem entscheidungserheblichen Punkt der Vorinstanz nicht folgen will und aufgrund seiner abweichenden Ansicht eine Ergänzung des Sachvortrags erforderlich sein kann (vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 2009 - IX ZR 95/06, NJW-RR 2010, 70 [juris Rn. 5] mwN).
  • BGH, 15.04.2021 - I ZR 23/20

    Streitwert der Nichtzulassungsbeschwerde: Verbandsklage von

    Auszug aus BGH, 07.04.2022 - I ZR 73/21
    a) Einem Beschwerdeführer, der nicht glaubhaft gemacht hat, dass bereits in den Vorinstanzen vorgebrachte Umstände, die die Festsetzung eines höheren Streitwerts - und einer entsprechend höheren Beschwer - rechtfertigen, nicht ausreichend berücksichtigt worden seien, ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig verwehrt, sich im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf neue Angaben zu berufen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. September 2015 - IX ZR 205/14, juris Rn. 4; Beschluss vom 30. April 2020 - VII ZR 151/19, NJW-RR 2020, 1258 [juris Rn. 9]; Beschluss vom 16. Dezember 2021 - IX ZR 259/20, juris Rn. 8; zur Unterlassungsklage vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juni 2020 - I ZR 205/19, juris Rn. 7; Beschluss vom 15. April 2021 - I ZR 23/20, MMR 2021, 812 [juris Rn. 5]).
  • LG Düsseldorf, 09.12.2015 - 12 O 177/14

    Rechtsverstöße eines Strom- und Gaslieferanten im Zusammenhang mit der Mitteilung

    Auszug aus BGH, 07.04.2022 - I ZR 73/21
    Auf die daraufhin erhobene Klage verurteilte das Landgericht die Beklagte zur Unterlassung (LG Düsseldorf, Urteil vom 9. Dezember 2015 - 12 O 177/14, juris).
  • BGH, 22.11.2016 - XI ZR 305/14

    Verurteilung zur Auskunftserteilung: Bemessung des Gegenstandswerts; Frist für

    Auszug aus BGH, 07.04.2022 - I ZR 73/21
    Dieses Interesse bemisst sich nach dem voraussichtlichen Aufwand an Zeit und Kosten, der mit der Erteilung der Auskunft verbunden ist, sowie nach einem etwaigen Geheimhaltungsinteresse der zur Auskunft verurteilten Partei (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2016 - XI ZR 305/14, NJW 2017, 739 [juris Rn. 4]).
  • EuGH, 02.04.2020 - C-765/18

    Stadtwerke Neuwied - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/55/EG -

    Auszug aus BGH, 07.04.2022 - I ZR 73/21
    Soweit die Nichtzulassungsbeschwerde ein Vorabentscheidungsverfahren vor dem Hintergrund der Entscheidung des Gerichtshofs vom 2. April 2020 (EuGH, Urteil vom 2. April 2020 - C-765/18, RIW 2020, 370 - Stadtwerke Neuwied/RI) für erforderlich hält, fehlt es an Ausführungen dazu und ist auch nicht ersichtlich, weshalb diese Entscheidung, die - anders als der Streitfall - einen Grundversorgungsvertrag betraf, Anlass für ein Vorabentscheidungsersuchen sein sollte.
  • OLG Düsseldorf, 18.05.2021 - 20 U 63/19

    Intransparente Preiserhöhungen für Strom und Gas; Vorbereitung und Durchsetzung

    Auszug aus BGH, 07.04.2022 - I ZR 73/21
    Auf die Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen das erstinstanzliche Urteil teilweise abgeändert und den Klageantrag 1.2 Buchst. d abgewiesen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. Mai 2021 - 20 U 63/19, juris).
  • BGH, 25.06.2020 - I ZR 205/19

    Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde eines Kreditanbieters; Klage eines

    Auszug aus BGH, 07.04.2022 - I ZR 73/21
    a) Einem Beschwerdeführer, der nicht glaubhaft gemacht hat, dass bereits in den Vorinstanzen vorgebrachte Umstände, die die Festsetzung eines höheren Streitwerts - und einer entsprechend höheren Beschwer - rechtfertigen, nicht ausreichend berücksichtigt worden seien, ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig verwehrt, sich im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf neue Angaben zu berufen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. September 2015 - IX ZR 205/14, juris Rn. 4; Beschluss vom 30. April 2020 - VII ZR 151/19, NJW-RR 2020, 1258 [juris Rn. 9]; Beschluss vom 16. Dezember 2021 - IX ZR 259/20, juris Rn. 8; zur Unterlassungsklage vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juni 2020 - I ZR 205/19, juris Rn. 7; Beschluss vom 15. April 2021 - I ZR 23/20, MMR 2021, 812 [juris Rn. 5]).
  • BGH, 30.04.2020 - VII ZR 151/19

    Erteilung eines Buchauszugs zur Vorbereitung von Provisionsansprüchen aus einem

  • BGH, 16.12.2021 - IX ZR 259/20

    Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nach Teilurteil über die Auskunftsstufe einer

  • BGH, 10.09.2015 - IX ZR 205/14

    Begehren der Festsetzung eines höheren Streitwerts

  • BGH, 31.08.2023 - I ZR 11/23

    Wettbewerbsrechtliche Abmahnung und Geltend,achung eines Unterlassungsanspruchs

    Die grundrechtliche Gewährleistung des rechtlichen Gehörs vor Gericht schützt außerdem das Vertrauen der in erster Instanz siegreichen Partei darauf, vom Berufungsgericht rechtzeitig einen Hinweis zu erhalten, wenn dieses in einem entscheidungserheblichen Punkt der Vorinstanz nicht folgen will und aufgrund seiner abweichenden Ansicht eine Ergänzung des Sachvortrags erforderlich sein kann (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2022 - I ZR 73/21, juris Rn. 8 mwN).
  • BGH, 27.04.2023 - V ZR 118/22

    Stützung der beklagten Partei auf neues Vorbringen zur Glaubhaftmachung ihrer

    (1) Zwar ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig auch der beklagten Partei, die weder die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen beanstandet noch sonst glaubhaft gemacht hat, dass für die Festlegung des Streitwerts maßgebliche Umstände, die bereits dort vorgebracht worden sind, nicht hinreichend berücksichtigt worden sind, versagt, sich im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde noch auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erstmals erreichenden Wert zu berufen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 1. Juni 2016 - I ZR 112/15, juris Rn. 8 f.; Beschluss vom 27. Februar 2018 - VIII ZR 147/17, juris Rn. 13; Beschluss vom 19. Dezember 2019 - I ZR 94/19, juris Rn. 11; Beschluss vom 30. April 2020 - VII ZR 151/19, NJW-RR 2020, 1258 Rn. 9; Beschluss vom 7. April 2022 - I ZR 73/21, juris Rn. 16).
  • BGH, 19.05.2022 - I ZR 114/21

    Wettbewerbswidrige Abwerbung der Mandanten einer Steuerberatungsgesellschaft

    Dabei ist im Wesentlichen darauf abzustellen, welchen Aufwand an Zeit und Kosten die Erteilung der Auskunft erfordert und ob die verurteilte Partei ein schützenswertes Interesse daran hat, bestimmte Tatsachen vor dem Gegner geheim zu halten (st. Rspr.; vgl. BGH, NJW 2011, 926 [juris Rn. 9]; BGH, Beschluss vom 1. März 2018 - I ZB 97/17, juris Rn. 6; Beschluss vom 7. April 2022 - I ZR 73/21, juris Rn. 14, jeweils mwN).
  • OLG Dresden, 01.08.2022 - 4 U 319/22

    Wirksamkeit von Prämienanpassungen in einer privaten Krankenversicherung Höhe der

    Dabei ist im Wesentlichen darauf abzustellen, welchen Aufwand an Zeit und Kosten die Erteilung der Auskunft erfordert und ob die verurteilte Partei ein schützenswertes Interesse daran hat, bestimmte Tatsachen vor dem Gegner geheim zu halten (st. Rspr.; vgl. BGH, NJW 2011, 926 - juris Rn. 9; Beschluss vom 1. März 2018 - I ZB 97/17, juris Rn. 6; Beschluss vom 7. April 2022 - I ZR 73/21, juris Rn. 14, Beschluss vom 19. Mai 2022 - I ZR 114/21 -, Rn. 13, juris, jeweils mwN).
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